ZULASSUNGSSTELLE FINDEN.
Sie wollen Ihren BMW oder MINI zulassen und haben Fragen bei der Kfz-Zulassung?
Wir haben für Sie die interessantesten Fragen mit passenden Antworten zum Thema Zulassungsstelle und Kfz-Zulassungen herausgesucht und aufgeführt.
Wie komme ich an mein Wunschkennzeichen?
Bei der Kfz-Zulassung eines Fahrzeugs weist die Kfz-Zulassungsstelle jedem Fahrzeug ein Kennzeichen zu. In der Regel stehen mehrere Vorschläge zur Auswahl. Wenn Ihr gewünschtes Nummernschild verfügbar ist, können Sie es online vorbestellen. Sie haben jedoch keinen Rechtsanspruch auf das von Ihnen gewählte Kennzeichen.
Welche Unterlagen benötige ich für die Kfz-Zulassung?
Personalausweis oder Reisepass, die eVB-Nummer (Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung), Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und ein SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer.
die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papiere) des Herstellers und der Fahrzeugschein, welcher bei der Erstzulassung von der Behörde erstellt wird.
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), Bericht der letzten Hauptuntersuchung (HU) und die alten Kennzeichen.
Finden Sie Ihre Zulassungsstelle.
Der Weg zu Ihren Wunschkennzeichen.
PROBLEME BEI DER ZULASSUNGSSTELLE.
Viele Versicherungen bieten ihren Kunden eine eVB-Hotline, bei der man unkompliziert anrufen und seine eVB-Nummer erfragen kann.
Die Zulassungsbehörde prüft in diesem Fall, ob Ihr Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist. Ist die Überprüfung abgeschlossen, werden Ihnen neue Dokumente ausgestellt. Mit den neuen Dokumenten klappt die Zulassung Ihres Kfz.
In diesem Fall ist eine vollständige Abnahme durch eine Prüfstelle (z.B. TÜV) und ein neues Kennzeichen nötig.
NEU: DIE ONLINE ZULASSUNG.
Im Zuge des i-Kfz Projekts digitalisiert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) schrittweise das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland. Das Hauptziel dieses Projekts ist es, die Fahrzeugzulassung für Bürger*innen, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung gleichermaßen einfacher, bequemer und effizienter zu gestalten. Die vollständige Automatisierung und Vereinfachung des Verfahrens wurde mit dem Inkrafttreten der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) am 01. September 2023 und der Einführung der i-Kfz Stufe 4 erreicht.
Mit diesem Service haben Sie die Möglichkeit, die nachfolgend aufgeführten Vorgänge bequem von zu Hause aus durchzuführen, ohne persönlich bei Ihrer Zulassungsbehörde vorstellig werden zu müssen.
Verfügbare Online-Vorgänge:
Neuanmeldung von Fahrzeugen:
Melden Sie Ihr neues Fahrzeug digital an, ohne den Weg zur Zulassungsstelle antreten zu müssen.
Ummeldung von Fahrzeugen:
Ändern Sie Ihren Wohnort und melden Sie Ihr Fahrzeug komfortabel online um.
Abmeldung von Fahrzeugen:
Führen Sie die Abmeldung Ihres Fahrzeugs schnell und unkompliziert von zu Hause aus durch.
Wiederzulassung nach Stilllegung:
Beantragen Sie die Wiederzulassung Ihres zuvor stillgelegten Fahrzeugs über das Online-Portal.
Änderung von Fahrzeugdaten:
Aktualisieren Sie Fahrzeuginformationen bequem online, ohne persönlich vor Ort sein zu müssen.
Bitte beachten Sie, dass dieser Service kostenpflichtig ist. Die Gebühren variieren je nach Art des beantragten Vorgangs. Als Zahlungsmittel stehen Ihnen Kreditkarte, PayPal, PayDirekt und GiroPay zur Verfügung.
KONTAKTFORMULAR
FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR ZULASSUNGSSTELLE.
Um Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anzumelden, benötigen Sie die folgenden Dokumente:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- EVB-Nummer als elektronische Versicherungsbestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
- Nachweis der letzten Hauptuntersuchung beim TÜV
- COC-Bescheinigung des Herstellers bei Neuwagen
- schriftliche Vollmacht bei Vertretung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, brauchen Sie folgende Dokumente:
- Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief)
- Das Kennzeichen des Fahrzeugs
- Die aktuelle TÜV-Bescheinigung des Fahrzeugs
- Personalausweis
Eine gültige Vollmacht für die Zulassungsstelle sollte folgende Dinge beinhalten:
- Zweck der Vollmacht, beispielsweise „Vollmacht für die Kfz-Zulassung“
- Name und Anschrift der Person, auf die das Kfz zugelassen werden soll
- Name und Anschrift der bevollmächtigten Person
- Angaben zum Fahrzeug: Hersteller, Typ und Fahrzeugidentifikationsnummer
- Einverständniserklärung, dass der Bevollmächtigte über mögliche Steuer- und Gebührenrückstände informiert werden darf
- Elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB-Nummer
- Datum und die eigenhändige Unterschrift des Fahrzeughalters
Je nachdem bei welcher Kfz-Zulassungsstelle Sie ihr Fahrzeug anmelden, kostet eine Autoanmeldung zwischen 10 € und 30 €. Benötigen Sie auch noch neue Kfz-Kennzeichen, kommen nochmal bis zu 60 € dazu.