ALLES ÜBER DEN FAHRZEUGSCHEIN.
Der Fahrzeugschein, auch bekannt als Zulassungsbescheinigung Teil I, ist ein wichtiger Bestandteil jedes Fahrzeugs und enthält wichtige Informationen über das Fahrzeug. In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass jeder Fahrzeugführer immer einen gültigen Fahrzeugschein bei sich haben muss. Im Fahrzeugschein sind verschiedene Informationen über das Fahrzeug vermerkt, wie zum Beispiel das Fahrzeugmodell, die Farbe, die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) und das Datum der Erstzulassung. Außerdem enthält der Fahrzeugschein auch wichtige technische Daten, wie die Motorleistung und das zulässige Gesamtgewicht.
Der Fahrzeugschein ist wichtig, wenn es um den Verkauf oder die Verschrottung des Fahrzeugs geht. Beim Verkauf muss der Fahrzeugschein an den Käufer übergeben werden und bei der Verschrottung muss der Schein dem Verwertungsunternehmen vorgelegt werden. Um einen gültigen Fahrzeugschein zu erhalten, muss das Fahrzeug zunächst bei der Zulassungsstelle angemeldet werden. Hierbei müssen alle erforderlichen Unterlagen, wie zum Beispiel der Fahrzeugbrief und die Versicherungspolice, vorgelegt werden. Nach der erfolgreichen Anmeldung erhält der Fahrzeughalter den Fahrzeugschein, der dann immer im Fahrzeug mitgeführt werden muss.
DIE GESCHICHTE DER ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG TEL1.
Im Jahr 2005 wurden Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief in der Europäischen Union durch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ersetzt. Ziel dieser Maßnahme war es, Dokumente standardisierter und fälschungssicherer zu machen. Seit 2005 ist der Fahrzeugschein eine hellgrüne, gefaltete Karte im Format DIN A7, welche auf Spezialpapier gedruckt ist. Neue Fahrzeugbriefe werden im Format DIN A4, ebenfalls auf Spezialpapier, ausgestellt. Alte Fahrzeugpapiere sind weiterhin gültig.
WOFÜR STEHEN DIE CODES IM FAHRZEUGSCHEIN.
(B) Datum der Erstzulassung
(D.1) Marke
(D.2) Typ/Variante/Version
(D.3) Handelsbezeichnung(en)
(E) Fahrzeug-Identifizierungsnummer
(F.1) Technisch zul. Gesamtmasse in kg
(F.2) Im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in kg
(G) Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse)
(H) Gültigkeitsdauer
(I) Datum dieser Zulassung
(J) Fahrzeugklasse
(K) Nummer d. EG-Typengenehmigung/ABE
(L) Anzahl der Achsen
(O.1) Technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg
(O.2) Technisch zulässige Anhängelast ungebremst in kg
(P.1) Hubraum in cm³
(P.2/P.4) Nennleistung in kW/Nenndrehzahl bei min¹
(P.3) Kraftstoffart oder Energiequelle
(Q) Leistungsgewicht in kW/kg (nur bei Krafträdern)
(R) Farbe des Fahrzeugs
(S.1) Sitzplätze einschließlich Fahrersitz
(S.2) Stehplätze
(T) Höchstgeschwindigkeit in km/h
(U.1) Standgeräusch in dB (A)
(U.2) Drehzahl in m (hoch -1) zu U.1
(U.3) Fahrgeräusch in dB (A)
(V.7) CO₂ (in g/km) kombinierter Wert
(V.9) Für die EG-Typengenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse
(2) Hersteller-Kurzbezeichnung
(2.1) Code zu (2)
(2.2) Code zu D.2 mit Prüfziffer
(3) Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer
(4) Art des Aufbaus
(5) Bezeichnung Fahrzeugklasse/Aufbau
(6) Datum zu K
(7) Technisch zulässige maximale Achslast/Masse je Achsgruppe in kg
(7.1) bis (7.3) Achse 1 bis Achse 3
(8) Zulässige maximale Achslast im Zulassungsmitgliedsstaat in kg
(8.1) bis (8.3)
Achse 1 bis Achse 3
(9) Anzahl der Antriebsachsen
(10) Code zu P.3
(11) Code zu R
(12) Rauminhalt des Tanks bei Tankfahrzeugen in m³
(13) Stützlast in kg
(14) Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse
(14.1) Code zu V.9 oder (14)
(15) Bereifung
(15.1) bis (15.3) auf Achse 1 bis Achse 3
(16) Nr. der Zulassungsbescheinigung Teil II
(17) Merkmal zur Betriebserlaubnis
(18) Länge in mm
(19) Breite in mm ohne Spiegel und Anbauteile
(20) Höhe in mm
(21) Sonstige Vermerke
(22) Bemerkungen und Ausnahmen
KONTAKTFORMULAR
FRAGEN & ANTWORTEN ZUM FAHRZEUGSCHEIN.
Seit Oktober 2005 gibt es den neuen Fahrzeugschein, auch Zulassungsbescheinigung Teil I genannt. Im Vergleich zum alten Fahrzeugschein enthält er detailliertere Informationen über das Fahrzeug und den Besitzer. Der alte Fahrzeugschein wurde durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt, die die Angaben zum Halter enthält.
In einigen Bundesländern ist es mittlerweile möglich, den Fahrzeugschein online zu beantragen. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise der Besitz eines neuen Personalausweises mit Online-Funktion.
Ein Fahrzeugschein wird von der Zulassungsstelle oder einem Kfz-Zulassungsdienst ausgestellt. Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug kaufen, sollte der Fahrzeugschein bereits vorhanden sein.
Ein Fahrzeugschein enthält Informationen über das Fahrzeug, den Halter und die Zulassung. Zu den wichtigsten Informationen gehören: Hersteller und Modell, Fahrgestellnummer, Leistung und Hubraum.