ALLE INFORMATIONEN ZU ELEKTROFAHRZEUG UND WALLBOX FÖRDERUNGEN.

Maximale staatliche BEV Förderungen in der Übersicht.

Vollelektrische Neufahrzeuge,


Netto-Listenpreis Basisfahrzeug unter 40.000,- EUR:

4.500,-EUR (inkl. Innovationsprämie)

+2.250€ Herstelleranteil

Vollelektrische Neufahrzeuge,


Netto-Listenpreis Basisfahrzeug ab 40.000 – 65.000,- EUR:

3.000,- EUR (inkl. Innovationsprämie)

+1.500€ Herstelleranteil

Vollelektrische junge Gebrauchtfahrzeuge,

Netto-Listenpreis Basisfahrzeug unter 40.000,- EUR:

3.000,- EUR (inkl. Innovationsprämie)

+1.500€ Herstelleranteil 

Vollelektrische junge Gebrauchtfahrzeuge,

Netto-Listenpreis Basisfahrzeug ab 40.000 – 65.000,- EUR:

3.000,- EUR (inkl. Innovationsprämie)

+1.500€ Herstelleranteil 

AKTUELLE INFORMATIONEN ZUR BAFA FÖRDERUNG.

– Ab dem 01.09.2023 beschränkt sich die Förderung ausschließlich auf Privatpersonen und entfällt somit für Gewerbekunden. 

– Seit dem 1. Januar 2023 erhalten Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderung mehr durch den Umweltbonus.

– Die Fördersätze für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge wurden, nach Beschluss des BMWK, zum 1.01.2023 abgesenkt.

– Die Mindesthaltedauer für Neuwagen und June Gebrauchte ist auf 12 Monate festgelegt.

– Für junge Gebrauchtfahrzeuge entfällt die bisherige Beschränkung, nur bei Anmeldung auf den Zweithalter zu fördern.

– Die Förderung gilt ab dem 01.01.2024 nur noch für Fahrzeuge, welche einen Nettolistenpreis von unter 45.000€ aufweisen.

VERSTEUERUNG FÜR PHEV-FIRMENWAGEN.

Unabhängig vom Kaufpreis werden bis 2030 bei der Versteuerung von Hybrid-Dienstwagen 0,5 Prozent angesetzt.

INNOVATIONSPRÄMIE FÜR BATTERIEELEKTROFAHRZEUGE:

Kauf

Mindesthaltedauer: 6 Monate

INNOVATIONSPRÄMIE FÜR PLUG-IN HYBRID FAHRZEUGE:

Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. 

Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.

Der BAFA Umweltbonus kann ab dem 16.11.2020 mit folgenden anderen Förderprogrammen kombiniert werden:

  • Den Förderrichtlinien Elektromobilität und Markthochlauf NIP2 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
  • Dem Sofortprogramm „Saubere Luft“ und dem Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU).

Nach Angaben des Ministeriums laden 75-85 % der Besitzer von Elektrofahrzeugen ihr Fahrzeug zu Hause und am Arbeitsplatz. Der Staat beteiligt sich mit einem Förderungsprogramm, mit bis zu 50 % an den Kosten für den Ausbau gewerblicher und privater Ladestationen. Bisher wurden vor allem die gewerblichen Ladestationen gefördert.

Seit Ende November 2020 wird die bundesweite Wallbox-Förderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt. Die KfW vergibt Fördermittel nur für privat genutzte Wallboxen und Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich sind. Den Antrag können sowohl Besitzer von Wohneigentum als auch Mieter stellen. Das Haus muss bereits als Wohngebäude genutzt werden. 

Gefördert werden neue Wallboxen oder Ladestationen und die entstehenden Einbaukosten, die Kosten für ein Energiemanagementsystem zur Steuerung von Wallbox oder Ladestation und die Kosten für den benötigten 400-Volt-Starkstromanschluss (z.B. Installation oder Geräteeinstellung). Pro Ladepunkt kann ein Antrag für 900 Euro Zuschuss gestellt werden, wenn die Gesamtkosten mindestens 900 Euro betragen. Bei Ladestationen ist des Weiteren zu beachten, dass diese eine Ladeleistung von genau 11 kW haben oder die Ladeleistung bei stärkeren Geräten die Leistung dementsprechend reduziert werden sollte und dass die Ladestation über eine intelligente Steuerung verfügt und fähig ist, mit weiteren Komponenten des Stromnetzes zu kommunizieren.

Da verschiedene Aspekte zu den Förderungsbedingungen gelten, gibt es keine bundeseinheitliche Regelung für viele Bereiche der Wallbox-Förderung. Hinzu kommt, dass in vielen Bundesländern einzelne Städte und Kommunen eigene Förderprogramme (z. B. über die örtlichen Stadtwerke) auflegen oder einzelne Energieanbieter Zuschüsse anbieten.

Schon seit dem Jahr 2014 fördert das Bundesland Ladestationen im öffentlichen Bereich, die an ÖPNV-Stationen errichtet werden. Private Förderprogramme gibt es derzeit keine.

In Hannover erhalten Kunden von enercity 200 Euro Bonus für eine private Wallbox.

Landesförderprogramme unterstützen in NRW die nicht öffentlichen Ladestationen und Wallboxen. 

Die Stadtwerke Solingen unterstützen Kunden für die Installation einer Wallbox mit bis zu 100 Euro, Düsseldorf fördert die Wallbox, mit der Nutzung von Öko- oder Solarstrom, mit maximal 500 Euro, in Wuppertal bekommen WSW-Kunden eine Förderung in Höhe von 150 Euro und die Stadtwerke Lüdenscheid erhalten Nutzer des KlimaFair-Stromtarifs eine Förderung von 250 Euro.

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VERBRAUCH UND CO2-EMISSIONEN.

BMW iX3: Energieverbrauch kombiniert: 18 kWh/100 km (WLTP); CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO2-Klasse: A

MINI Cooper SE: WLTP Energieverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 14,7; WLTP CO2-Emissionen kombiniert in g/km: 0; CO2-Klasse: A

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